Schulungen
Zum Bedienen eines Hallenkrans, einer Arbeitsbühne, eines Gabelstaplers oder eines Teleskopladers dürfen Unternehmen gemäß DGUV-Vorschriften nur Personen/Kranführer beauftragen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung in einem Führerschein/Fahrausweis für die entsprechenden Geräte dokumentiert nachweisen können.
Kursgebühren auf Anfrage.
Industriekranschulung
Theorie:
- Unfallverhütungsvorschriften
- Kranarten
- Physikalische Grundlagen
- Prüfung von Krananlagen und Lastaufnahmemittel
- Hallenkranarbeiten
- Anschlagen
- Abschlusstest
Praxis:
- Einweisung am Hallenkran
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Pendelbewegungen
- Abschlussprüfung
Arbeitsbühnenschulung
Theorie
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Arbeiten mit der Maschine
- Funktionsprüfung
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
Praxis:
- Einweisung an Hubarbeitsbühne / Teleskoplader
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
- Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablasses
- Abschlussprüfung
Schulungsdauer 1 Tag
Gabelstaplerschulung
Theorie
- Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien
- Innerbetriebliche Mitverantwortung
- Fahrerlaubnis
- Flurförderzeugarten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Betrieb und Verkehr
- Lernen von Sicherheitskennzeichnung
- Der Umgang und das Stapeln von Lasten
- Standsicherheit
- Traglastdiagramm
- Anbaugeräte
- Abschlusstest
Praxis
- Einweisung am Gabelstapler
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Fachgerechtes Stillsetzen und Abstellen
- Praktische Stapel- und Fahrübungen
- Abschließende praktische Prüfung
Nach erfolgreicher Teilnahme des Fachseminars Flurförderzeuge erhält der Teilnehmer einen Fahrausweis für Flurförderzeuge. Dieser gilt für alle Frontstapler mit Gabel bis 100 t Traglast jeder Antriebsart und Bauweise.
Führerschein für Flurförderzeuge gemäß:
- DGUV Vorschrift 68
- DGUV Grundsatz 308-001 exklusive Anhang 1 - Satz 9 und 10
Kursdauer 1 Tag (Grundkurs ohne die Module: Bewegen von Eisenbahnwagons, Personentransport, Wagonverschiebung, Transport feuerflüssiger Massen, Einsatz im Tiefkühlbereich. Siehe auch DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 1 Punkt 3, Sondereinsätze.)
Teleskopladerschulung
Allgemeine Qualifizierung Stufe 1
(Grundvoraussetzung für Stufe 2a und 2b)
- Rechtliche Grundlagen, Regeln der Technik - Unfallursachen
- Aufbau und Funktion
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Anbaugeräte, Gabel, Schaufel
- Umsturzgefahren, Sicherheitseinrichtungen
- Richtige Bedienung, Gefahrenbereiche
- Umgang mit der Last
- Wartungsarbeiten, Sicht- und Funktionsprüfung
- Sondereinsätze
- Praktische Übungen
Kursdauer: 2 Tage
Zusätzliche Qualifizierung Stufe 2a
(Drehbarer Oberwagen und Kranausrüstung)
- Aufbau und Funktion
- Bestimmungsgemäße Verwendung von Teleskopladern mit drehbaren Oberwagen und Kranausrüstung
- Betrieb allgemein
- Wartungsarbeiten, Sicht- und Funktionsprüfung
- Sondereinsätze
- Praktische Übungen
Kursdauer: 1 Tag
Die Teleskopstaplerschulungen erfolgen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft.
- DGUV Vorschrift 68
- DGUV Grundsatz 308-009
Befähigungsnachweis Stufe 2b
(Verwendung als Hubarbeitsbühne)
Die Schulung kann nach DGUV G 308-008 als reine Hubarbeitsbühnenschulung durchgeführt
werden. Es besteht aber auch gleichzeitig die Möglichkeit, sich für die Teleskoplader-Stufe 2b
(Arbeiten mit Personenkorb) zu qualifizieren. Die Inhalte entsprechen den Informationen auf
der Seite Hubarbeitsbühnenschulung.